Verkehrsunfall
Gerade bei nicht selbst verschuldeten Unfällen rate ich dringend dazu, einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche zu beauftragen. Die Kosten für den Rechtsanwalt muss in diesem Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen, da der Grundsatz gilt, dass der Schädiger die gesamten Kosten der Schadensregulierung übernehmen muss.
Ich rate dazu, unmittelbar nach einem Unfall keine Angaben zur Sache zu machen oder gar vorschnell ein Schuldeingeständnis am Unfallort abzugeben. Verlassen Sie sich niemals darauf, dass der Unfallgegner, der vor Ort seine Schuld eingesteht, dies auch so seiner Versicherung mitteilt. Sichern Sie deshalb so viele Beweise wie möglich und rufen Sie die Polizei hinzu. Auch der Polizei gegenüber müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Dies übernehme ich gerne für Sie, nachdem die Sachlage nach erfolgter Akteneinsicht besser eingeschätzt werden kann.
Selbst wenn die Haftungsfrage geklärt ist, kann es sein, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Ansprüche kürzt oder Zahlungen erheblich verzögert. Dies geschieht in der Regel aus Gründen der Kostenoptimierung. Vergessen Sie nicht, dass die Versicherung immer noch die Versicherung Ihres Gegners ist und in erster Linie ihre eigenen Interessen vertritt. Aus diesem Grunde werden Sie von der gegnerischen Versicherung nicht erfahren, welche Ansprüche Sie tatsächlich haben. Nur kompetente Unterstützung sorgt hier für Waffengleichheit.
Die Erfahrung zeigt, dass Unfallbeteiligte, die von einem Rechtsanwalt vertreten werden, in der Regel höheren Schadenersatz erhalten, als Beteiligte, die allein ihre Rechte wahren wollen.